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Die Unternehmen entscheiden,
ob sie diese Verträge anwenden wollen. |
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Ein flexibler Tarifrahmen
vermeidet Zwang und Bevormundung und schafft dadurch Raum für
die Gestaltung betrieblicher Notwendigkeiten sowie eigenverantwortliches
Handeln der Mitarbeiter. |
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Tarifliche Öffnungsklauseln
ermöglichen Änderungen und Ergänzungen durch
Betriebsvereinbarung und Einzelvertrag. |
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Über die Grenzen
des Arbeitszeitgesetzes hinaus sind Jahresarbeitszeit und Langzeitkonten
möglich. |
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Die Jahresarbeitszeit
auf Basis einer 40 Stundenwoche läßt individuelle
Arbeitszeiten bis zu 45 Stunden wöchentlich zu. |
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Jahres- und Langzeitkonten
erlauben paßgenaue Arbeitszeitregelungen nach den betrieblichen
Erfordernissen und den individuellen Wünschen der Mitarbeiter. |
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Der über 20 Tage
gesetzlichen Urlaub hinausgehende Urlaub kann abgegolten oder
auf Langzeitkonten gutgeschrieben werden. |
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Die allgemeinen Arbeitsbedingungen
sind auf ein Minimum reduziert. Auf unflexible Detailregelungen
wurde bewußt verzichtet. |
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Die tariflichen Entgelte
legen nur Mindestbezüge fest und lassen Freiraum für
flexible (z. B. erfolgsabhängige) Vergütungssysteme. |
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Branchen- und betriebsspezifische
Änderungen, Einstufungen und Zuordnungen sind ergänzenden
Betriebs- oder Einzelvereinbarungen vorbehalten.
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